XPENG Tech Prämie*
Wir machen den Umstieg noch leichter. Bis zum 30.06.2026 bietet XPENG, zusätzlich zur möglichen staatlichen E-Auto-Förderung, die XPENG Tech Prämie von 2.500 € für die Modelle XPENG G6 und XPENG P7+ (jeweils aktuelles Modelljahr) sowie 5.000 € für das aktuellen XPENG G9 SUV.
---
* Die Tech Prämie in Höhe von 2.500€ inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für die aktuellen Modelle G6 und P7+ bzw. 5.000€ inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für die aktuellen G9 Modelle gilt für private, selbständige und gewerbliche Kunden (KMU) sowie Freiberufler in Verbindung mit Barkauf, Finanzierung oder Leasing bei einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten und einer Laufleistung von mindestens 5.000 km. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Gültig bis 30.06.2026.
---
XPENG G6: Stromverbrauch 16,6-18,4 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A (kombinierte Werte laut WLTP)
XPENG G9: Stromverbrauch 18,4-20,1 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A (kombinierte Werte laut WLTP)
XPENG P7+: Stromverbrauch 15,2-17,4 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A (kombinierte Werte laut WLTP)
Premium Paket für G9 Long Range und G9 Performance
Noch mehr Luxus für alle Insassen.
Das Premium Paket im Wert von 3.960€, unter anderem mit Massagesitzen vorne und hinten, Dynaudio XOPERA Soundsystem, Nappaleder, ist ohne Aufpreis im Aktionszeitraum 01.04.-30.06.2026 ausschließlich für die aktuellen Modelle G9 Long Range und G9 Performance erhältlich. Die Aktion gilt für private, selbständige und gewerbliche Kunden (KMU), Flottenkunden sowie Freiberufler. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Das Angebot gilt nicht für den G9 Standard Range.
Staatliche E-Auto-Förderung mit sozialer Staffelung: Zuschüsse für Neuzulassungen ab 1.1.2026 und kombinierbar mit XPENG Tech Prämie
Wer sein XPENG Elektroauto ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen.
Förderfähig sind sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen.
Für die Förderung maßgeblich ist das Datum der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Förder-Anträge können rückwirkend gestellt werden, das Online-Portal dazu wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.
Stand 21.1.2026
Was wird gefördert
Gefördert werden private Haushalte beim Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs unter anderem mit einem rein batterie-elektrischen Antrieb. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
Bildnachweis: BMUKN, Stand 21.1.2026
Soziale Staffelung
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der Vorjahre. Die Summe entspricht ungefähr einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von weiteren 1.000 Euro. Pro Kind erhöht sich außerdem die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt um maximal 1.000 Euro. Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist somit eine Förderung zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich.
Die soziale Staffelung gilt für Kauf und Leasing gleichermaßen. Das heißt, auch beim Leasing kann die Anschaffung eines reinen Elektroautos mit bis zu 6.000 Euro unterstützt werden.
Stand 21.1.2026
Immer auf dem neuesten Stand
Die Infoseite des BMUKN, Bundesumweltministeriums, wird permanent aktualisiert. Für weitere Informationen folgen Sie bitte der Website des BMUKN: https://www.bundesumweltministerium.de/






